Zwischenverwendungsnachweis

Jeder Projektträger ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Mittelverwendung durch einen Verwendungsnachweis darzulegen. Im Rahmen des Verwendungsnachweises werden alle Leistungen (mit unmittelbarem Projektbezug) intensiv geprüft, inkl. eventuell gestellter und bereits ausgezahlter Erstattungen. Aus einem Verwendungsnachweis können Wiedereinziehungen oder zusätzliche Zahlungen resultieren.

Ein Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und dem Nachweis über alle Ausgaben und Einnahmen eines Projektes. Bei einer mehrjährigen Projektlaufzeit muss ein Zwischenverwendungsnachweis (ZVN) gestellt werden, um ein Haushaltsjahr abzurechnen.

  • Läuft ein Projekt das ganze Jahr, beginnt der beantragte Zeitraum eines Zwischenverwendungsnachweises am 1.1. und endet am 31.12. eines Jahres.
  • Beginnt ein Projekt im Jahr des Zwischenverwendungsnachweises, entspricht der Beginn des Abrechnungszeitraums dem Projektbeginn.
  • Endet ein Projekt im Jahr des Zwischenverwendungsnachweises, entspricht das Ende des Abrechnungszeitraums dem Projektende.

Die Vorgänge „Zwischenverwendungsnachweis“ und „Gesamtverwendungsnachweis" sind im Aufbau identisch.