Erstattungsantrag

Der Erstattungsantrag entspricht den Vorgaben der Verwaltungsbehörde für die Förderung im Rahmen des ESF-OP 2014-2020.

 

Ein Erstattungsantrag kann nur für Projekte im Status "bewilligt" erstellt werden. Es muss also schon ein Bewilligungsbescheid ergangen sein, bevor ein Erstattungsantrag für ein Projekt gestellt werden kann.

 

Ein angemeldeter Benutzer kann hinsichtlich der Finanzierung seines bewilligten Projekts bzw. der Abdeckung seiner Kosten Mittel (ESF- und Landesmittel) bei seinem zuständigen Ministerium beantragen. Der Erstattungsantrag dient dabei zur Erfassung der Antragsdaten und zum Einreichen zur Genehmigung. Zusätzlich muss der unterschriebene Antrag in Papierform an das Ministerium verschickt werden. Zum Ausdruck des Erfassungsantrags gibt es eine entsprechende Druckfunktion.

 

Das Stellen des Antrag ist nur Projektträgerbenutzern möglich, die ein aktiviertes authega-Konto haben und über authega angemeldet sind!

 

Stellt der Benutzer den Antrag, werden vom System diverse Plausibilitätsprüfungen vorgenommen. Im Fehlerfall wird ein entsprechender Hinweis an den Benutzer zurückgegeben.

 

Ein Erstattungsantrag kann von den Sachbearbeiter/innen elektronisch zur Überarbeitung zurückgegeben werden, falls dies nötig ist. Es muss also nicht für jede Überarbeitung eines Antrags ein neuer Vorgang angelegt werden. Wird Ihnen ein Antrag zur Überarbeitung zurück gegeben, sind die Daten des vorhergehenden Antrags in den Dialogen von ESF-Bavaria noch enthalten. Sie müssen also nicht alle Daten nochmals eingeben.

 

 

Die Standardansicht des Erstattungsantrags umfasst initial geschlossene Klappbereiche zur Erfassung der grundlegenden Erstattungsantragsdaten und für Anlagen zur Erfassung der Belege. Der Antragsteller darf hierin die meisten Eingabefelder editieren, um die Antragsdaten bereitzustellen.

 

Nachdem der Antrag vom Projektträgerbenutzer gestellt wurde, kann dieser durch einen Sachbearbeiter genehmigt oder abgelehnt werden.

 

Wurde der Erstattungsantrag vom Sachbearbeiter genehmigt, so bleibt der Erstattungsantrag dem Sachbearbeiter zugeordnet. Ein Abschließen des Erstattungsantrags kann in Folge nur durch den Sachbearbeiter erfolgen.