Gesamtverwendungsnachweis

Jeder Projektträger ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Mittelverwendung durch einen Verwendungsnachweis darzulegen. Im Rahmen des Verwendungsnachweises werden alle Leistungen (mit unmittelbarem Projektbezug) intensiv geprüft, inkl. eventuell gestellter und bereits ausgezahlter Erstattungen. Aus einem Verwendungsnachweis können Wiedereinziehungen oder zusätzliche Zahlungen resultieren.

Ein Gesamtverwendungsnachweis (GVN) muss gestellt werden, nachdem das Projekt faktisch abgeschlossen wurde. Dabei rechnet ein Gesamtverwendungsnachweis den kompletten Zeitraum eines Projektes ab und bezieht sich ggf. auf alle Zwischenverwendungsnachweise.

  • Der beantragte Zeitraum eines Gesamtverwendungsnachweises entspricht dem Bewilligungszeitraum eines Projektes.

Wie bei den anderen Vorgängen muss ein Verwendungsnachweis (ZVN/GVN) sowohl elektronisch als auch auf postalischem Weg gestellt werden (vgl. Projektantrag). Bei Antragstellung in ESF Bavaria 2014 werden vom System diverse Plausibilitätsprüfungen vorgenommen. Im Fehlerfall wird ein entsprechender Hinweis an den Benutzer zurückgegeben.

Die Vorgänge „Zwischenverwendungsnachweis“ und „Gesamtverwendungsnachweis" sind im Aufbau identisch.